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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der RTS Realtime Services

 

1 Allgemeines – Geltungsbereich

1.1

Für alle Warenlieferungen und Leistungen, insbesondere Installationsarbeiten, Schulungen, Einweisungen, Webdesign, Webhosting, betrieblicher Datenschutz sowie Vernetzung von IT-Systemen, der  RTS Realtime Services (nachfolgend vertragliche Leistung genannt), gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die vertragliche Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

1.2

Sämtliche Rechte aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der RTS Realtime Services (nachfolgend RTS) stehen dem Kunden nur zu, wenn die jeweiligen Bedienungs- und Wartungsanleitungen der jeweils veräußerten Waren jederzeit durch den Kunden eingehalten werden. Die entsprechenden Bedienungs- und Wartungsanleitungen werden dem Kunden zusammen mit der Kaufsache übergeben.

2 Angebot – Angebotsunterlagen

2.1

Unsere Angebote sind freibleibend.

 

2.2

Ist die Bestellung des Kunden als Auftrag zu qualifizieren, so kann die RTS diesen innerhalb von zwei Wochen annehmen. In diesem Fall wird die RTS eine schriftliche Auftragsbestätigung an den Kunden übersenden.

3 Preise – Zahlungsbedingungen

3.1

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“ Schliersee, ausschließlich Verpackung. Die Kosten der Verpackung, ebenso wie anfallende Versendungskosten, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. An- und Abfahrtszeiten zu dem Kunden sind Arbeitszeit. Kosten der An- und Abfahrt sowie Spesen trägt der Kunde und werden diesem entsprechend mitgeteilt.

 

3.2

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen der RTS eingeschlossen. Die MWST wird jeweils in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 

3.3

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis bzw. die Vergütung der RTS ohne Abzug innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend den Folgen des Zahlungsverzuges.

 

3.4

Die RTS ist berechtigt, Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Ebenso können Abschlagszahlungen oder volle Vorauszahlung von der RTS gefordert werden.

 

3.5

Während sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet, hat er jede Fahrlässigkeit zu vertreten und haftet auch für den zufälligen Untergang oder die Verschlechterung der vertraglichen Leistung, es sei denn, der Schaden wäre auch bei rechtzeitiger Zahlung eingetreten. Bei Zahlungsverzug des Kunden fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an.

4 Lieferung

4.1

Die Einhaltung der Lieferverpflichtung der RTS setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

 

4.2

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige ihm obliegende Mitwirkungspflichten, so ist die RTS berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, von dem Kunden ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte der RTS bleiben vorbehalten.

 

4.3

Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, geht ab diesem Zeitpunkt die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Kunden über.

 

4.4

Die RTS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Vertrag ein Fixgeschäft ist. Soweit der Kunde in diesem Fall Schadensersatz statt der Leistung verlangt, ist die Schadensersatzhaftung der RTS auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

4.5

Die RTS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung oder auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung jeweils auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

4.6

Im übrigen haftet die RTS für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Vertragsvolumens, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Vertragsvolumens.

 

4.7

Falls die RTS an der Erfüllung der Lieferverpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder den Lieferanten betreffen, gehindert wird, und diese auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, insbesondere Krieg, Naturkatastrophen oder höhere Gewalt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Die RTS wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren.

 

4.8

Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

5 Lieferung – Gefahrenübergang

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk Schliersee, Bundesrepublik Deutschland“ vereinbart. Die Gefahr einer zufälligen Beschädigung oder eines Untergangs der vertraglichen Leistung geht mit Lieferung auf den Kunden über.

6 Mitwirkungspflichten des Kunden – Datensicherung

 

6.1

Der Kunde stellt während der Dauer der vertraglichen Beziehungen mit der RTS die erforderlichen Daten und Informationen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung.

 

6.2

Der Kunde trägt Sorge für eine adäquate Arbeitsumgebung der von der RTS gelieferten bzw. zu installierenden Computerprogramme/Software, insbesondere für die entsprechende Hardware und das Betriebssystem auf seinen Computern. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die gelieferten bzw. zu installierenden Computerprogramme/Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiteten, insbesondere in Form einer Datensicherung, zu treffen. Für die Sicherung seiner Daten auf seinen jeweiligen Computern ist der Kunde ausschließlich selbst verantwortlich.

7 Widerrufsrecht des Verbrauchers

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

RTS Realtime Services

Inhaber Stefan Eisenrith

Miesbacher Straße 18a

D-83727 Schliersee

info@rts-schliersee.com

Faxnummer: 08026 3959499

Telefonnummer: 08026 3959490

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Das Muster-Widerrufsformular ist auf unserer Homepage www.rts-schliersee.com zum Download verfügbar: Widerrufsformular.

Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unsere Website www.rts-schliersee.com elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per Email) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

Wir weisen darauf hin, dass Ihr Widerrufsrecht in den Fällen des § 312 g Abs. 2 BGB gesetzlich ausgeschlossen ist.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

8 Gewährleistung und Haftung

 

8.1

Der Kunde hat die vertragliche Leistung unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel und Unvollständigkeiten der RTS unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erst beim Betrieb erkannte Mängel sind der RTS unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

 

8.2

Soweit ein Mangel der vertraglichen Leistung vorliegt, ist die RTS nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung trägt die RTS die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Vertragsvolumens. Die RTS kann verlangen, dass der Kunde fehlerhafte Teile gegen neue oder reparierte Teile austauscht, die dieser selbst austauschen kann und von der RTS im Rahmen der Nacherfüllung geliefert werden.

 

8.3

Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

 

8.4

Ist die RTS aufgrund einer Mängelrüge tätig geworden, ohne dass der Kunde einen Mangel an der vertraglichen Leistung nachgewiesen hat oder ist der Mangel der vertraglichen Leistung durch den Kunden verursacht worden, ist die RTS berechtigt, die Erstattung ihres hierdurch entstandenen Aufwandes, insbesondere Kosten für Material, Anfahrts- und Personalkosten, von dem Kunden zu verlangen.

 

8.5

Die RTS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit der RTS keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung nachgewiesen wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

8.6

Die RTS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

8.7

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

8.8

Weitere Ansprüche des Kunden gegen die RTS und deren Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der vertraglichen Leistung selbst entstanden sind.

 

8.9

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit dem Gefahrenübergang an den Kunden.

9 Ausschluss der Gewährleistung

9.1

Eine weitergehende Haftung der RTS auf Schadensersatz als in Ziffer 8 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

 

9.2

Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

 

9.3

Ferner ist eine Haftung der RTS für Schäden ausgeschlossen, die infolge unsachgemäßer Verwendung, Änderungen oder Eingriffen, fehlerhafte Montage, Reparatur oder Wartung der vertraglichen Leistung durch den Kunden oder etwaige Dritte entstanden sind.

 

9.4

Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber der RTS ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10 Computerprogramme/Software

Die RTS weißt den Kunden darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist Computerprogramme/Software so zu entwickeln, dass diese unter allen denkbaren Bedingungen und Umständen fehlerfrei arbeiten. Die RTS übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Programmfunktionen der jeweiligen Computerprogramme/Software den Anforderungen des Kunden genügen oder für ein bestimmtes Vorhaben geeignet sind. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, übernimmt die RTS keine Gewährleistung für die Verträglichkeit der von uns gelieferten oder installierten Computerprogramme/Software mit irgendwelchen anderen bereits bestehenden Computerprogrammen/Software auf Computern des Kunden oder dessen Hardwarebestandteilen.

11 Eigentumsvorbehalt

 

11.1

Die RTS behält sich das Eigentum an der vertraglichen Leistung bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertragsverhältnis vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die RTS berechtigt, die vertragliche Leistung zurückzunehmen. In der Zurücknahme der vertraglichen Leistung durch uns liegt ein Rücktritt vom jeweiligen Vertrag. Die RTS ist nach Rücknahme der vertraglichen Leistung zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen.

 

11.2

Der Kunde ist zur Veräußerung der vertraglichen Leistung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang befugt. Im Falle der Weiterveräußerung, wird die Forderung des Kunden mit Abschluss des Weiterveräußerungsvertrages in Höhe der noch offen stehenden Forderungen der RTS an diese abgetreten, auch wenn der Kunde die vertragliche Leistung umgearbeitet, verarbeitet oder eingebaut hat. Bei einer Verarbeitung der vertraglichen Leistung gilt dies nach Maßgabe des Wertanteils, den die vertragliche Leistung an dem Fertigprodukt darstellt. Der Kunde darf die vertragliche Leistung bis zur vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherheit an Dritte übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme und sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde die RTS unverzüglich zu benachrichtigen.

12 Urheberrechte – Geheimhaltung

12.1

Die RTS behält sich das Urheberrecht an allen ihren Unterlagen vor. Sie dürfen von dem Kunden nur im Rahmen der vereinbarten vertraglichen Beziehungen verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Vorvertraglich überlassene Unterlagen oder Gegenstände, insbesondere Testprogramme, Konzepte, sind geistiges Eigentum der RTS, die weder vervielfältigt, noch Dritten überlassen werden dürfen. Sofern kein Vertrag zustande kommt, sind diese nach der Wahl der RTS von dem Kunden zurückzugeben oder zu löschen, sodass sie nicht mehr durch den Kunden benutzt werden können.

 

12.2

Die RTS und der Kunde verpflichten sich, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einer Partei streng vertraulich zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen der Leistungserbringung der RTS von uns gefertigten Schriftstücke, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen und Lehrmittel nur für seine eigenen Zwecke zu verwenden und sie nicht Dritten zugänglich zu machen. Verletzt der Kunde diese Geheimhaltungspflicht, ist er zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes von EUR 5.000,– an die RTS verpflichtet.

 

12.3

Alle Rechte, insbesondere Urheberrechte und technische Schutzrechte, an Arbeitsergebnissen, Entwicklungsarbeiten und Erfindungen, stehen im Verhältnis zu dem Kunden ausschließlich der RTS zu, auch soweit die Arbeitsergebnisse, Entwicklungsarbeiten und Erfindungen durch Vorgaben oder Mitarbeit des Kunden entstanden sind. Der Kunde hat an Arbeitsergebnissen, Entwicklungsarbeiten und Erfindungen ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene Zwecke, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

13 Schlussbestimmungen

13.1

Sofern der Kunde ein Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz der RTS Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

 

13.2

Für alle Vertragsverhältnisse zwischen der RTS und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

13.3

Soweit einzelne Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein oder ihre Wirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Bei einer unwirksamen Regelung oder zur Ausfüllung einer Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.